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 Mietbedingungen für Ferienwohnungen- und Zimmer 

 1 

Durch Zahlung der Anzahlung durch den Feriengast kommt der Abschluss eines Gastaufnahmevertrages zu Stande.

Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anderes vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählen der Anreise- und Abreisetag als ein Tag.

 2 

Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden als im Vertrag vereinbart ist.

Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden.

Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

 3 

Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z. B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter.

 4 

Die Übernahme des unveränderten Vertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner dem Gastgeber für den Mietpreis.
 

 5 

Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an den Vermieter, Silvia Nehl. Massgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes beim Vermieter. Im Falle des wirksamen Rücktritts ist der Vermieter berechtigt,

eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen:
 

Bis zu 45 Tagen vor Mietbeginn = 20% des Vertragspreises
44 bis 30 Tage vor Mietbeginn = 40% des Vertragspreises
29 bis 22 Tage vor Mietbeginn = 60% des Vertragspreises
ab 21 Tage vor Mietbeginn = 80% des Vertragspreises

Die bereits geleisteten Vorauszahlungen erhalten Sie als Gutschrift für einen zukünftigen Urlaub in unserem Hause.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

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